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BVerwG, 11.02.1983 - 1 B 19.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Eltern im Bundesgebiet lebender ausländischer Kinder - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 23.04.1981 - 6 K 48/81
- VGH Baden-Württemberg, 10.11.1982 - 11 S 1144/81
- BVerwG, 11.02.1983 - 1 B 19.83
Papierfundstellen
- NVwZ 1983, 351
- FamRZ 1983, 388
- DÖV 1983, 420
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 20.12.1990 - 9 B 233.90
Rechtsposition für Eltern minderjähriger Kinder ohne Aufenthaltserlaubnis gegen …
Da den Eltern das Recht zusteht, den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder zu bestimmen, können sie regelmäßig die Familieneinheit ohne weiteres in ihrem Heimatstaat herstellen, indem sie gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern in die Heimat zurückkehren (BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1983 - BVerwG 1 B 19.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 45; vgl. auch Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 100.90, wonach sich aus Art. 6 Abs. 1 GG auch kein Hindernis gegen eine zeitlich unterschiedliche Aufenthaltsbeendigung zweier verheirateter Ausländer ergibt, deren Asylverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestandskräftig abgelehnt werden). - BVerwG, 17.12.1990 - 9 B 220.90
Schutz von Ehe und Familie - Hindernis gegen eine zeitlich unterschiedliche …
Da den Eltern das Recht zusteht, den Aufenthalt ihrer minderjährigen Kinder zu bestimmen, können sie regelmäßig die Familieneinheit ohne weiteres in ihrem Heimatstaat herstellen, indem sie gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern in die Heimat zurückkehren (BVerwG, Beschluß vom 11. Februar 1983 - BVerwG 1 B 19.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 45; vgl. auch Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 100.90 -, wonach sich aus Art. 6 Abs. 1 GG auch kein Hindernis gegen eine zeitlich unterschiedliche Aufenthaltsbeendigung zweier verheirateter Ausländer ergibt, deren Asylverfahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten bestandskräftig abgelehnt wurden). - BVerwG, 10.11.1992 - 9 B 294.92
Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung - Vorliegen eines …
Abgesehen davon, daß sie sich zukünftig unter der Geltung des am 1. Januar 1991 in Kraft getretenen neuen Ausländergesetzes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I S. 1354) nicht mehr stellt und daher auslaufendes Recht betrifft, ist sie auch durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1990 - BVerwG 9 B 220.90 - und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 9 B 233.90 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 11. Februar 1983 - BVerwG 1 B 19.83 - (Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 45) und den Beschluß vom 13. August 1990 - BVerwG 9 B 100.90 - (Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 18) hinreichend geklärt.